Wichtige Info’s für Eltern / Teilnahmebedingungen:

 

Offene Angebote:

Für die Teilnahme an unseren „Offenen Angeboten“ ist keine vorherige Anmeldung erforderlich.

Unterschieden wird in diesem Fall zwischen den Angeboten des „Offenen Kindertreffs“ (Freizeit-Treff dienstags und Kreativ-Treff mittwochs), die sich an Kinder im Alter von sechs bis 12 Jahren richten, sowie dem „Offenen Jugendtreff“, der sich freitags und sonntags an Jugendliche ab 12 Jahren richtet.

Für die regelmäßige Teilnahme an den Angeboten des „Offenen Kindertreffs“ ist ein Datenblatt von den Eltern / Erziehungsberechtigten auszufüllen, damit wir in dringenden Fällen jemanden erreichen können.

Die Anwesenheit in unseren Treffs ist grundsätzlich freiwillig und kostenfrei. Während der Öffnungszeiten können die jeweils angesprochenen Kinder und Jugendlichen einfach bei uns vorbeikommen und teilnehmen. Eine Anwesenheitskontrolle findet im „Offenen Jugendtreff“ nicht statt. Hier können die Jugendlichen während der Öffnungszeit kommen und gehen, wie es ihnen passt.

Beim „Offenen Kindertreff“ tragen sich die Kinder in eine Anwesenheitsliste ein. Hier ist eine bindende Betreuung während der gesamten Öffnungszeit, sofern nicht anders mit den Eltern / Erziehungsberechtigten vereinbart, gewährleistet.

Kinder und Jugendliche, welche sich während unserer Öffnungszeiten aus dem Jugendzentrum oder vom zugehörigen Gelände entfernen, entziehen sich damit unserer Aufsichtspflicht und werden nicht weiter von uns beaufsichtigt. Unsere Aufsichtspflicht endet mit dem Verlassen unseres Angebotes / unserer Einrichtung.

Projekte:

Für alle unsere Ausflüge, Projekte, Workshops, Freizeiten und Ferienangebote ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.

Ausschreibungen und Anmeldungen können entweder in der Kinder- und Jugendförderung direkt oder an der Pforte im Rathaus abgeholt werden. Die Anmeldungen können dann in der Kinder- und Jugendförderung abgegeben werden.

Der Teilnahmebeitrag ist wie in der jeweiligen Anmeldung beschrieben zu entrichten. Sollte der Teilnahmebeitrag bis zu Beginn der Veranstaltung noch nicht vollständig bei der Stadt Babenhausen eingegangen sein, so behalten wir uns vor, die Teilnahme zu verweigern. Sollten Sie Ihr Kind nach Ablauf der Anmeldefrist wieder abmelden, können Storno- bzw. Verwaltungsgebühren anfallen.

Bei einer Begrenzung der Teilnehmerzahl gilt die Reihenfolge der eingegangenen verbindlichen Anmeldungen. Unsere Plätze sind zunächst, sofern nicht anders beschrieben, für Kinder und Jugendliche aus Babenhausen und den Stadtteilen reserviert. Sind bis zum Anmeldeschluss jedoch noch nicht alle Plätze belegt, können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gemeinden teilnehmen.

Während all unserer Angebote und Freizeiten besteht für die Teilnehmer*innen eine Unfallversicherung durch die Unfallkasse Hessen. Für sonstige Schäden, insbesondere für Sachschäden, übernimmt die Kinder- und Jugendförderung keine Haftung.

Sowohl im Kinder- und Jugendzentrum als auch bei Fahrten und Ausflügen nutzen die Teilnehmer*innen die jeweiligen Angebote auf eigene Gefahr und haben die jeweils vor Ort geltenden Hausregeln zu beachten.

Die Teilnehmer*innen werden von Mitarbeiter*innen der städtischen Kinder- und Jugendförderung innerhalb der angegebenen Zeiten pädagogisch betreut und beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht vor und nach unseren Betreuungszeiten liegt bei den Erziehungsberechtigten.

Wir halten uns bei all unseren Veranstaltungen bezüglich Ausgehzeiten, Diskothekenbesuchen, Alkohol- und Tabakkonsum ohne Ausnahme an das Kinder- und Jugendschutzgesetz sowie beim Zeigen von Filmen an die FSK-Altersbeschränkung.

Bei groben Regelverstößen der Teilnehmer*innen behalten wir uns vor, diejenigen von unserer Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Betroffenen am jeweiligen Veranstaltungsort abzuholen bzw. auf eigene Kosten eine betreute Heimreise zu organisieren.

In all unseren Anmeldungen findet sich eine Abfrage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos. Wir sehen hierbei i.d.R. von Einzelportraits ab; machen jedoch immer Gruppenfotos der jeweiligen Aktion. Diese Fotos werden dann ggf. an umliegende Zeitungen in Form eines Nachberichtes oder auf unserer Internetseite oder dem Facebookaccount veröffentlicht. Eine Namensnennung in Bezug auf Fotos findet nicht statt.

Im Rahmen von ganz- bzw. mehrtägigen Betreuungs- oder Ferienangeboten findet sich im Anmeldeformular i.d.R. auch eine Abfrage bezüglich besonderer Gewohnheiten / Unverträglichkeiten beim Essen, zur Einnahme von Medikamenten oder anderen besonderen Merkmalen. Diese Daten sind für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung nötig, werden aber ausschließlich für diese Veranstaltung benötigt und nicht an Dritte weitergegeben.