Die Leitgedanken, die unsere Arbeit prägen:
Die Herausforderungen, die sich den kommunalen Kinder- und Jugendförderungen aus den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen für die Zukunft stellen, sind vielfätig. Die Digitalisierung begleitet die Menschen in ihrem Alltag in immer stärkerem Maße und tradierte Strukturen verlieren zunehmend an Bedeutung; neue Formen des Zusammenlebens von Menschen mit unterschiedlichsten Biografien etablieren sich. Die Gesellschaft ist interkultureller, “schneller” und vielfältiger geworden – die zunehmende Medialisierung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, die Inklusion und “Diversity Management” sowie Radikalisierungstendenzen bestimmen verstärkter das pädagogische Handeln. Bildungs- und Sozialsysteme gehen heute ineinander über und das Handeln findet in gemeinsamer Verantwortung und nicht mehr in Zuständigkeitsdenken statt.
Die Basis des gesellschaftlichen Fortschritts ist demnach ein Bündnis kommunaler und zivilgesellschaftlicher Kräfte. Wir sprechen von der Bearbeitung gesamtgesellschaftlich relevanter Themen und Aufgaben, wie Integration, Partizipation, der Vermittlung von sozialen Kompetenzen und damit wichtigen Schlüsselqualifikationen, die z.B. beim Übergang Schule-Beruf elementar sind.
Die Angebote der Kinder- und Jugendförderungen ergänzen somit Schule bei der Bewältigung ihres formalen Bildungsauftrags und sind damit Teil eines zusammenhängenden Systems aus Bildung, Betreuung und Erziehung. Kinder und Jugendliche erwerben in außerschulischen Settings vielfältige soziale Kompetenzen, wie Empathie, Teamfähigkeit oder Verantwortungsübernahme. Die kommunalen Kinder- und Jugendförderungen wirken mit ihrer Arbeit, ihren pädagogischen Handlungsansätzen und mit ihren Räumlichkeiten als außerschulische Bildungseinrichtung ebenso in Schule hinein, wie mit Querschnittsaufgaben ins Gemeinwesen und in die gesamte kommunale Bildungslandschaft. Sie kooperieren in vielfältigster Art und Weise mit Vereinen, der Schulgemeinde, sozialen Einrichtungen und Initiativen, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Kinderbetreuungseinrichtungen, dem örtlichen Gewerbe sowie Verwaltung und Politik. Sie verorten sich dadurch als eine wichtige kommunikative Schnittstelle im Gemeinwesen.
Der Ausbau von Ganztagsangeboten in KITA und Schule zu einer institutionalisierten Betreuung von Kindern und Jugendlichen jenseits von Familien und sozialen / kulturellen Institutionen führt dazu, dass diese heute deutlich weniger selbstbestimmte freie Zeit haben, während es gleichzeitig an offenen Rückzugsräumen (z.B. Treffpunkten und Freizeitflächen) und Entfaltungsmöglichkeiten in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen fehlt.
Aus der Perspektive der außerschulischen Jugend- und Bildungsarbeit ergeben sich für unsere Arbeit deshalb folgende Leitgedanken und Zielstellungen:
- Kinder und Jugendliche benötigen in ihrem Alltag freie Zeiten, die sie für sich selbstbestimmt und frei gestalten können.
- Kindern und Jugendlichen müssen zweckfreie Angebote (z.B. konsumfrei) unterbreitet werden, in denen die “Selbst-Bildung” und das Lernen “von- und miteinander” im Mittelpunkt stehen.
- Kinder und Jugendliche brauchen Räume und Orte in entsprechenden Einrichtungen und in ihrem Lebensraum / Sozialraum, die sie für sich “erobern” können, die frei zugänglich und gut erreichbar sind und die sie für sich und ihre Interessen selbstbestimmt nutzen und gestalten können.
- Kinder und Jugendliche benötigen verlässliche Ansprechpartner und wenn nötig, die Gelegenheit, individuelle pädagogische Hilfestellungen (z.B. Beratung) zu erhalten.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene müssen partizipieren können. Einrichtungen, Angebote und Konzepte müssen deshalb so gestaltet werden, dass junge Menschen beteiligt werden, sie mitgestalten und mitbestimmen können (siehe §§ 4c und 8c HGO) .
Dies im Rahmen einer ‘sinnvollen Freizeitgestaltung’ umzusetzen – auch mit Konzepten und Angeboten, die jüngere Kinder oder die ganze Familie ansprechen – ist stets Ziel unserer Arbeit.
Unsere Angebote sind freiwillig und richten sich an alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene, unabhängig von deren Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen, Glaubensrichtungen, Weltanschauungen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten oder Einschränkungen sowie schulischen oder kulturellen Hintergründen.
Gesetzliche Grundlagen für unsere Arbeit:
Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit in den kommunalen Kinder- & Jugendförderungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind das Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) vom 26.06.1990 in der jeweils aktuellen Fassung, das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sowie die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Außerdem sind bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gesetzliche Regelungen zum Schutz der Interessen des Klientels u.a. im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu berücksichtigen.
Für die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit sind insbesondere die Vorgaben der §§ 8a, 11 – 14 SGB VIII sowie die §§ 4c und 8c HGO von Bedeutung:
SGB VIII
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 11 Jugendarbeit
§ 12 Förderung der Jugendverbände
§ 13 Jugendsozialarbeit
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
HGO
§ 4c Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 8c Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen