Im Dezember 2021 wurden die aktualisierten Richtlinien zur Vereinsförderung der Stadt Babenhausen beschlossen.

Ab dem 01.01. jeden Jahres können die entsprechenden Anträge von den Babenhäuser Vereinen gestellt werden. Die entsprechenden Antragsfristen und Bedingungen finden sich in den Richtlinien zur Vereinsförderung der Stadt Babenhausen.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Antragsprüfung und nur vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushaltes.

Zu den Formularen:

Richtlinien zur Vereinsförderung der Stadt Babenhausen

Antragsformular “Laufende jährliche Förderung / Mitgliedermeldung”

Antragsformular “Investitionszuschüsse”

Antragsformular “Sach- und Betriebskostenzuschüsse”

Antragsformular “Sonstige Förderung”